ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER DAS – DOCUMENT AUTHENTICATION SERVICES GMBH

(DAS GMBH)

 

Diese AGB gelten für Verträge, über die nachstehend beschriebenen Leistungen, unabhängig davon, ob sie online oder in anderer Weise erbracht werden.

Die DAS GMBH schließt Verträge nur mit Unternehmen, nicht mit Verbrauchern. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern wird ausdrücklich abgelehnt.

 

TEIL A - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.           GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1.       Die Regelungen dieses Teils A gelten, soweit nicht in den nachfolgenden Teilen anderweitige Regelungen getroffen werden.

1.2.       Für alle Geschäfte von DAS GMBH gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Einem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.           ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN, GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG

2.1         Aufträge oder Bestellungen des Kunden gelten durch DAS GMBH nur dann als angenommen, wenn sie von DAS GMBH schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.

2.2         DAS GMBH erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.

3.           VERGÜTUNG UND PREISE

3.1         Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert berechnet.

3.2         Alle angegebenen Preise verstehen sich bei Inlandsgeschäften zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3         Bei postalischer Zu- oder Rücksendung von Materialien werden Versandpauschalen berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4         Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen. Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei DAS GMBH aufgrund

·       unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,

·       mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder

·       Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von DAS GMBH) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.

4.           ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG

4.1         Zahlungen erfolgen nach Wahl der DAS GMBH gegen Rechnung oder im Voraus auf elektronischem Wege (Kreditkarte, Paypal, …)

4.2         Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit der verbindlichen Bestellung auf der Webseite fällig und sind sofort ohne Abzug zu zahlen.

4.3         Der Kunde kann gegen Forderungen von DAS GMBH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

4.4         Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.          

5.    HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

5.1         In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DAS GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.

5.2         Die Vertragspartner haften einander im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.3         Für sonstige Schäden haften die Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von ihm gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 2.000.000.- EUR, in Worten Zweimillionen Euro, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den Betrag von 2.000.000.- EUR, in Worten Zweimillionen Euro, je Schadensfall. 

5.4         Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der Vertragspartner im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.5         Die Haftung der Vertragspartner nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.           HÖHERE GEWALT

Ereignisse, die DAS GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von DAS GMBH, Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen, Epidemien oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.

7.           VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

7.1         Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen „genannt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.

7.2         Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7.3         Soweit DAS GMBH für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.

7.4         Sofern DAS GMBH sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist DAS GMBH berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. DAS GMBH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.

7.5         DAS GMBH ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit Sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

8. Urheberrechte

8.1        Die Inhalte der Schulungen und die Art von deren Darstellung sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran stehen ausschließlich der DAS – Document Authentication Services GmbH zu. Jegliches Kopieren, Verbreiten von Vervielfältigungsstücken, Bearbeiten oder Zugänglichmachen für Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DAS – Document Authentication Services GmbH untersagt. Verstöße werden zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt.


9.           ALLGEMEINES

9.1         Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, es sei denn die Parteien haben bei einer nicht schriftlichen Vereinbarung an die Änderung dieser Schriftformklausel gedacht.

9.2         Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.

9.3         Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen mit Ausnahme von vor Ort Schulungen ist der Geschäftssitz der DAS GMBH.

9.4         Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von DAS GMBH. DAS GMBH ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

9.5         Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts Deutschland.

TEIL B   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON HARDWARE

10.           Die Bedingungen dieses Teils B gelten für den Verkauf von Hardware und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.

10.1         Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Geräte (Hardware) ggf. einschließlich etwaiger vereinbarter Betriebssystemsoftware. Die Betriebssystemsoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache, nicht ausschließliche Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Hardware zu nutzen.

10.2         Dokumentationen zur Hardware existieren nicht. DAS GMBH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware zu erstellen

10.3         Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht Gegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist.

10.4         Hardware- Betriebssystemsoftware kann Exportrestriktionen der USA oder des U.K. unterliegen.

10.5         Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im Vertrag angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Solche Lieferungen sind kostenpflichtig. Das gilt auch für die Lieferung auf deutsche Inseln.

Mit Übergabe der Produkte an den vom DAS GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. DAS GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

11.         GEWÄHRLEISTUNG

11.1      Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels verliert.

11.2      DAS GmbH ist berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer Wahl nachzubessern oder durch Neulieferung eines Gerätes zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie daneben Schadensersatz zu.

11.3      Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder mit anderen aus den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der DAS GmbH in diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.

11.4      Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.

11.5      Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann DAS GmbH den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

11.6      Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall des berechtigten Rücktritts des Kunden ist DAS GmbH berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch die kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

11.7      Hat DAS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

 


 

TEIL C: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS Checkcenter.

12.         Die Bedingungen dieses Teils C gelten für die Leistung DAS Checkcenter von DAS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teils A vor.  

13.         LEISTUNGEN DAS CHECKCENTER

13.1      DAS GmbH unterstützt den Kunden bei der Beurteilung der Gültigkeit und Echtheit vom Kunden übermittelter ID- Dokumente, Visa oder Geldscheine. DAS verfügt über Fachleute, die große Erfahrung mit der Beurteilung der Gültigkeit und Echtheit von ID-Dokumenten, Visa oder Geldscheinen besitzen. Mit der Leistung DAS Checkcenter ermöglicht es DAS dem Kunden, DAS Scans oder Fotografien von ID-Dokumenten zuzusenden und diese von den Fachleuten von DAS auf Gültigkeit und Echtheit prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Kurzbericht zusammengefasst.

13.2      Da es Tausende unterschiedlicher ID-Dokumente, Visa oder Geldscheine und mannigfache Möglichkeiten der Veränderung oder Fälschung gibt, übernimmt DAS keine Gewährleistung dafür, dass der Kurzbericht zutreffend ist, insbesondere nicht, dass jede Veränderung oder Fälschung erkannt wird.  Jegliche Gewährleistung für die Aussage in dem Kurzbericht ist daher ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kurzbericht irrtümlich eine Fälschung feststellt.

13.3      DAS Checkcenter stellt daher lediglich die Möglichkeit dar, sich eine unverbindliche Meinung zu dem eingesandten ID-Dokument, Visum oder Geldschein von einem Fachmann einzuholen.

13.4      Das Kurzgutachten wird in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen nach Eingang des Auftrages, Eingang des ID-Dokumentes in elektronischer Form bei DAS und dem Eingang der Vergütung erstellt und dem Kunden via eMail oder der DAS Checkcenter WebApp  zur Verfügung gestellt.

13.5      Die Leistung des  DAS Checkcenter wird mindestens in deutscher und englischer Sprache erbracht.

13.6      DAS GmbH erbringt diese Leistungen nur per Telekommunikationsmittel (Telefon, Telefax, E-Mail, Datenfernübertragung).

13.7      Vergütung

Die Vergütung ist auf der Internetseite www.das-checkcenter.com festgelegt und versteht sich bei Inlandsgeschäften zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.

14.         UMGANG MIT ÜBERMITTELTEN DOKUMENTEN

An DAS zur Überprüfung übermittelte Daten Dokumente werden nach Erstellung des Kurzberichts unwiederbringlich gelöscht und sind auch nicht in Datensicherungen enthalten.

 


 

Teil D: Bedingungen für die Erbringung von Schulungsleistungen

15.         Die Bedingungen dieses Teils D gelten für die Leistung DAS College von DAS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teils A vor.

16.         LEISTUNGEN DAS COLLEGE

16.1      Die Mitarbeiter der DAS GmbH haben große Erfahrung in dem Prüfen von ID- Dokumenten, Visa und Geldscheinen. Das DAS College bietet Schulungen und Trainings sowie eLearning Kurse an, in denen dieses Wissen den Teilnehmern vermittelt wird, insbesondere die Teilnehmer in die Lage versetzt werden sollen, Fälschungen zu erkennen, Identitäten festzustellen oder z.B. eine Identitätsfeststellung nach GeldwäscheG durchzuführen.

16.2      Die Inhalte der jeweiligen Schulungen sowie deren Kosten sind auf der Internetseite www.das-college.com dargestellt bzw. werden für individuelle Kurse und Schulungen gesondert angeboten.

16.3      Soweit besonders ausgewiesen, erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

16.4      Sofern Kurse in den Räumen des Auftragnehmers stattfinden, enthält der Vergütungssatz nicht die Verpflegung der Teilnehmer.

16.5      Die Erstellung und Bereitstellung von digitalem Schulungsmaterial ist in der Vergütung inbegriffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien des Schulungsmaterials zu fertigen.

16.6      Sofern nicht anders geregelt, ist die vereinbarte Vergütung im Voraus zu entrichten.

16.7      Sämtliche Preise verstehen sich bei Inlandsgeschäften zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

16.8      Reisekosten / Fahrtkosten / Aufwendungen für Tätigkeiten der Mitarbeiter der DAS GmbH, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der Geschäftsräume der DAS erfolgen, werden vom Kunden zusätzlich vergütet bzw. erstattet.

Fahrtkosten werden nach gefahrenem Kilometer vergütet. Die Kilometerpauschale wird im Angebot gesondert mit aufgeführt. Der Kunde erstattet Fahrtkosten für die 2. Klasse der Bahn und nach vorheriger Absprache Flugkosten in der Economy- Klasse.

Übernachtungen werden für ein Vier- Sterne- Hotel am jeweiligen Ort erstattet.

Die Reisekosten sind sofort mit Rechnungstellung fällig.

16.9      Die in dem jeweiligen Einzelauftrag angegebenen Leistungszeiten, insb. die vereinbarten Schulungstermine, sind verbindlich, es sei denn, die Vertragspartner treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.

16.10    Sieht sich DAS in der Durchführung einer Schulung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. Sind die behindernden Umstände von DAS nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Schulungstermine verständigen.

16.11    Der Kunde ist berechtigt, die benannten Teilnehmer einer Schulung vor Beginn der Veranstaltung durch andere Mitarbeiter seines Unternehmens auszutauschen. Er wird dies rechtzeitig mitteilen.

16.12    Der Kunde hat kein Recht zur Stornierung einer Bestellung, kann aber andere Teilnehmer aus seinem Unternehmen benennen.

 

17.         Haftung

Für die Haftung gilt Teil A, Ziffer 10.

18.         GEHEIMHALTUNG

Die Vertragspartner werden Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen erhalten, nur zur Durchführung des Vertrags verwenden. Sie werden die Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, den Abschluss des Vertrags sowie dessen Gegenstand und Inhalt vertraulich behandeln und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter sicherstellen.

19.         DATENSCHUTZ

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Kunde DAS Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal über seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet wurde und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER DAS – DOCUMENT AUTHENTICATION SERVICES GMBH

(DAS GMBH)

 

Diese AGB gelten für Verträge, über die nachstehend beschriebenen Leistungen, unabhängig davon, ob sie online oder in anderer Weise erbracht werden.

Die DAS GMBH schließt Verträge nur mit Unternehmen, nicht mit Verbrauchern. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern wird ausdrücklich abgelehnt.

 

TEIL A - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.           GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1.       Die Regelungen dieses Teils A gelten, soweit nicht in den nachfolgenden Teilen anderweitige Regelungen getroffen werden.

1.2.       Für alle Geschäfte von DAS GMBH gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Einem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.           ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN, GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG

2.1         Aufträge oder Bestellungen des Kunden gelten durch DAS GMBH nur dann als angenommen, wenn sie von DAS GMBH schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.

2.2         DAS GMBH erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.

3.           VERGÜTUNG UND PREISE

3.1         Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert berechnet.

3.2         Alle angegebenen Preise verstehen sich bei Inlandsgeschäften zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3         Bei postalischer Zu- oder Rücksendung von Materialien werden Versandpauschalen berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4         Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen. Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei DAS GMBH aufgrund

·       unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,

·       mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder

·       Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von DAS GMBH) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.

4.           ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG

4.1         Zahlungen erfolgen nach Wahl der DAS GMBH gegen Rechnung oder im Voraus auf elektronischem Wege (Kreditkarte, Paypal, …)

4.2         Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit der verbindlichen Bestellung auf der Webseite fällig und sind sofort ohne Abzug zu zahlen.

4.3         Der Kunde kann gegen Forderungen von DAS GMBH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

4.4         Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.          

5.    HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

5.1         In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DAS GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.

5.2         Die Vertragspartner haften einander im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.3         Für sonstige Schäden haften die Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von ihm gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 2.000.000.- EUR, in Worten Zweimillionen Euro, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

·       Ein Vertragspartner haftet dem anderen für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den Betrag von 2.000.000.- EUR, in Worten Zweimillionen Euro, je Schadensfall. 

5.4         Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der Vertragspartner im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.5         Die Haftung der Vertragspartner nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.           HÖHERE GEWALT

Ereignisse, die DAS GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von DAS GMBH, Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen, Epidemien oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.

7.           VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

7.1         Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen „genannt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.

7.2         Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7.3         Soweit DAS GMBH für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.

7.4         Sofern DAS GMBH sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist DAS GMBH berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. DAS GMBH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.

7.5         DAS GMBH ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit Sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

8. Urheberrechte

8.1        Die Inhalte der Schulungen und die Art von deren Darstellung sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran stehen ausschließlich der DAS – Document Authentication Services GmbH zu. Jegliches Kopieren, Verbreiten von Vervielfältigungsstücken, Bearbeiten oder Zugänglichmachen für Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DAS – Document Authentication Services GmbH untersagt. Verstöße werden zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt.


9.           ALLGEMEINES

9.1         Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, es sei denn die Parteien haben bei einer nicht schriftlichen Vereinbarung an die Änderung dieser Schriftformklausel gedacht.

9.2         Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.

9.3         Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen mit Ausnahme von vor Ort Schulungen ist der Geschäftssitz der DAS GMBH.

9.4         Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von DAS GMBH. DAS GMBH ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

9.5         Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts Deutschland.

TEIL B   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERLASSUNG VON HARDWARE

10.           Die Bedingungen dieses Teils B gelten für den Verkauf von Hardware und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teil A vor.

10.1         Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Geräte (Hardware) ggf. einschließlich etwaiger vereinbarter Betriebssystemsoftware. Die Betriebssystemsoftware ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert. Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware das einfache, nicht ausschließliche Recht, diese auf Dauer als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Hardware zu nutzen.

10.2         Dokumentationen zur Hardware existieren nicht. DAS GMBH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Hardware zu erstellen

10.3         Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht Gegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart ist.

10.4         Hardware- Betriebssystemsoftware kann Exportrestriktionen der USA oder des U.K. unterliegen.

10.5         Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im Vertrag angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Solche Lieferungen sind kostenpflichtig. Das gilt auch für die Lieferung auf deutsche Inseln.

Mit Übergabe der Produkte an den vom DAS GmbH bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. DAS GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

11.         GEWÄHRLEISTUNG

11.1      Der Kunde ist verpflichtet, empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, falls er sie festgestellt hat, ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels verliert.

11.2      DAS GmbH ist berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer Wahl nachzubessern oder durch Neulieferung eines Gerätes zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie daneben Schadensersatz zu.

11.3      Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder mit anderen aus den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der DAS GmbH in diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.

11.4      Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.

11.5      Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann DAS GmbH den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

11.6      Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall des berechtigten Rücktritts des Kunden ist DAS GmbH berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch die kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

11.7      Hat DAS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

 


 

TEIL C: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS Checkcenter.

12.         Die Bedingungen dieses Teils C gelten für die Leistung DAS Checkcenter von DAS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teils A vor.  

13.         LEISTUNGEN DAS CHECKCENTER

13.1      DAS GmbH unterstützt den Kunden bei der Beurteilung der Gültigkeit und Echtheit vom Kunden übermittelter ID- Dokumente, Visa oder Geldscheine. DAS verfügt über Fachleute, die große Erfahrung mit der Beurteilung der Gültigkeit und Echtheit von ID-Dokumenten, Visa oder Geldscheinen besitzen. Mit der Leistung DAS Checkcenter ermöglicht es DAS dem Kunden, DAS Scans oder Fotografien von ID-Dokumenten zuzusenden und diese von den Fachleuten von DAS auf Gültigkeit und Echtheit prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Kurzbericht zusammengefasst.

13.2      Da es Tausende unterschiedlicher ID-Dokumente, Visa oder Geldscheine und mannigfache Möglichkeiten der Veränderung oder Fälschung gibt, übernimmt DAS keine Gewährleistung dafür, dass der Kurzbericht zutreffend ist, insbesondere nicht, dass jede Veränderung oder Fälschung erkannt wird.  Jegliche Gewährleistung für die Aussage in dem Kurzbericht ist daher ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kurzbericht irrtümlich eine Fälschung feststellt.

13.3      DAS Checkcenter stellt daher lediglich die Möglichkeit dar, sich eine unverbindliche Meinung zu dem eingesandten ID-Dokument, Visum oder Geldschein von einem Fachmann einzuholen.

13.4      Das Kurzgutachten wird in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen nach Eingang des Auftrages, Eingang des ID-Dokumentes in elektronischer Form bei DAS und dem Eingang der Vergütung erstellt und dem Kunden via eMail oder der DAS Checkcenter WebApp  zur Verfügung gestellt.

13.5      Die Leistung des  DAS Checkcenter wird mindestens in deutscher und englischer Sprache erbracht.

13.6      DAS GmbH erbringt diese Leistungen nur per Telekommunikationsmittel (Telefon, Telefax, E-Mail, Datenfernübertragung).

13.7      Vergütung

Die Vergütung ist auf der Internetseite www.das-checkcenter.com festgelegt und versteht sich bei Inlandsgeschäften zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.

14.         UMGANG MIT ÜBERMITTELTEN DOKUMENTEN

An DAS zur Überprüfung übermittelte Daten Dokumente werden nach Erstellung des Kurzberichts unwiederbringlich gelöscht und sind auch nicht in Datensicherungen enthalten.

 


 

Teil D: Bedingungen für die Erbringung von Schulungsleistungen

15.         Die Bedingungen dieses Teils D gelten für die Leistung DAS College von DAS und gehen, soweit sie von diesen abweichen, den allgemeinen Bedingungen des Teils A vor.

16.         LEISTUNGEN DAS COLLEGE

16.1      Die Mitarbeiter der DAS GmbH haben große Erfahrung in dem Prüfen von ID- Dokumenten, Visa und Geldscheinen. Das DAS College bietet Schulungen und Trainings sowie eLearning Kurse an, in denen dieses Wissen den Teilnehmern vermittelt wird, insbesondere die Teilnehmer in die Lage versetzt werden sollen, Fälschungen zu erkennen, Identitäten festzustellen oder z.B. eine Identitätsfeststellung nach GeldwäscheG durchzuführen.

16.2      Die Inhalte der jeweiligen Schulungen sowie deren Kosten sind auf der Internetseite www.das-college.com dargestellt bzw. werden für individuelle Kurse und Schulungen gesondert angeboten.

16.3      Soweit besonders ausgewiesen, erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

16.4      Sofern Kurse in den Räumen des Auftragnehmers stattfinden, enthält der Vergütungssatz nicht die Verpflegung der Teilnehmer.

16.5      Die Erstellung und Bereitstellung von digitalem Schulungsmaterial ist in der Vergütung inbegriffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien des Schulungsmaterials zu fertigen.

16.6      Sofern nicht anders geregelt, ist die vereinbarte Vergütung im Voraus zu entrichten.

16.7      Sämtliche Preise verstehen sich bei Inlandsgeschäften zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

16.8      Reisekosten / Fahrtkosten / Aufwendungen für Tätigkeiten der Mitarbeiter der DAS GmbH, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der Geschäftsräume der DAS erfolgen, werden vom Kunden zusätzlich vergütet bzw. erstattet.

Fahrtkosten werden nach gefahrenem Kilometer vergütet. Die Kilometerpauschale wird im Angebot gesondert mit aufgeführt. Der Kunde erstattet Fahrtkosten für die 2. Klasse der Bahn und nach vorheriger Absprache Flugkosten in der Economy- Klasse.

Übernachtungen werden für ein Vier- Sterne- Hotel am jeweiligen Ort erstattet.

Die Reisekosten sind sofort mit Rechnungstellung fällig.

16.9      Die in dem jeweiligen Einzelauftrag angegebenen Leistungszeiten, insb. die vereinbarten Schulungstermine, sind verbindlich, es sei denn, die Vertragspartner treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.

16.10    Sieht sich DAS in der Durchführung einer Schulung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. Sind die behindernden Umstände von DAS nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Schulungstermine verständigen.

16.11    Der Kunde ist berechtigt, die benannten Teilnehmer einer Schulung vor Beginn der Veranstaltung durch andere Mitarbeiter seines Unternehmens auszutauschen. Er wird dies rechtzeitig mitteilen.

16.12    Der Kunde hat kein Recht zur Stornierung einer Bestellung, kann aber andere Teilnehmer aus seinem Unternehmen benennen.

 

17.         Haftung

Für die Haftung gilt Teil A, Ziffer 10.

18.         GEHEIMHALTUNG

Die Vertragspartner werden Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen erhalten, nur zur Durchführung des Vertrags verwenden. Sie werden die Informationen, Unterlagen, Materialien und Hilfsmittel, den Abschluss des Vertrags sowie dessen Gegenstand und Inhalt vertraulich behandeln und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter sicherstellen.

19.         DATENSCHUTZ

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Kunde DAS Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal über seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet wurde und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist.